Brief an die Bundeskanzlerin

 

Am 10.11.2016 übergab der 1. Vorsitzende Wilfried Kley unser

Buch sowie den folgenden Brief im Paul-Löbe-Haus in Berlin an

den Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Mathias Middelberg zur

Weiterleitung an die Budeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel

 

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Mitteilung von Senator Gerhard-Friedrich Wagner

(Gründer des Bürgerparks 1833)

an die Bürger der Stadt Osnabrück vom 22. Jan. 1835

Wörtlich in´s Hochdeutsche übersetzt von Marlies Gümpel

 

Aufforderung

an das Publicum

 

Die seit kurzen Jahren vorgenommenen Verbesserungen der schönen

Natur in unserer nahen Umgebung haben so sehr an Ausdehnung genommen, daß gewiß jeder eine innige Freude daran empfindet.

Das kleine Opfer das von denen die sich der Sache angenommen, durch

meine Hände gegangen und angewandt ist, hat, wenn der allgemeinen

Äußerung zu trauen ist, sehr rege Theilnahme gefunden.

Da es nun aber wie die Erfahrung lehrt, schwieriger Art solche Anlagen zu erhalten als dieselben zu gründen, so möchte ich mir erlauben, in dieser

Hinsicht noch einmal die Güte und das Wohlwollen des Publicums in

Anspruch zu nehmen. Es ist in meinem späteren Lebensjahren– deren

mir wohl nur noch wenige werden zugezählt seyn – mein sehnlichster Wunsch und mein heißestes Verlangen, die frohe Gewisheit zu haben, daß die

einmal ins Leben gerufenen Anlagen nicht wieder untergehen, sondern stets

gehegt und gepflegt und noch für Enkel und Urenkel erhalten werden mögen.

 

Dieser Zweck kann sehr leicht erreicht werden, durch die Bildung eines Vereins, dem ich den Namen

 

Verein zur Erhaltung und Beforderung von

Schönheiten vaterländischer Fluren

 

geben möchte.

 

Daß aber ein solcher Verein ohne ein kleines jährliches Gelt-Opfer nicht bestehen kann und nicht nutzen werde liegt in der Natur der Sache und um

dennoch die Theilnahme zu diesem Verein möglichst zu erleichtern möchte

ich die Grundzüge der Statuten dieses Vereins kurz vorschlagen.

 

 

1.)    Die Mitglieder des Vereins bestehen aus drey Klaßen,

        in der ersten werden jährlich 12 gm, in der 2. Jährlich 8 gm

        und in der dritten jährlich 4 gm bezahlt.

2.)    Jeder Teilnehmer unterzeichnet zu einer dieser drey Klaßen und zahlt

        den zu beschaffenden jährlichen Beitrag so lange bis er seine Theilnahme

        an den Verein aufkündigt.

3.)    Sobald hinlängliche Unterschriften vorhanden sind so werde ich

        sämtliche geehrte Intereßenten zur Wahl einer feinen einzelner

       Personen nach (Kaßierer, Sekretäral) noch näher zu bestimmenden

        Vorstandes einladen, deßen Geschäfte und Befugniße näher

         festzusetzen sind.                                                      

4.)    Durch die Mittel des Vereins wird zunächst für Erhaltung der   

        bestehenden Anlagen gesorgt und mir, wenn die Kaße es gestatten

       Wird, auch auf meine Anlagen und Verbeßerungen Bedacht

        genommen.   

 

Andem ich nun hierneben einen Bogen zur gefälligen Unterschrift dem Publicum vorlege, darf ich der Unterstützung und Beförderung meines Unternehmens gewiß seyn.

 

                                             Gernfried Wagner

 

 

Osnabrück den 22. Jan. 1835

            

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